Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Bedingungen und Konditionen: Ralf van Veen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ralf van Veen

1. DEFINITIONEN/DEFINITIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ralf van Veen
Auftraggeber: Jede natürliche oder juristische Person, der Ralf van Veen ein Angebot für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen oder die Vergabe von Arbeiten unterbreitet, sowie die Person, mit der ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird.
Vertrag: Jeder Vertrag, für den diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.


1.1 – Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss der Bedingungen Dritter für alle Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen von Ralf van Veen an den Auftraggeber sowie für alle damit zusammenhängenden Verträge und Rechtshandlungen.


1.2 – Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages nicht rechtsgültig sein, werden die Parteien den Inhalt einer neuen Bestimmung aushandeln, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

2. OFFERTES
2.1- Alle Angebote (Kostenvoranschläge) von Ralf van Veen. sind unverbindlich, es sei denn, Ralf van Veen hat ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben.


2.2 – Nimmt der Auftraggeber ein Angebot von Ralf van Veen an, so hat Ralf van Veen das Recht, dieses Angebot innerhalb von vierzehn Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen.

3. PREISE & TARIFE
3.1 – Wenn Preise und Tarife von preisbestimmenden Faktoren, wie Löhne, Materialien, Währungsänderungen, aus welchem Grund auch immer, eine Erhöhung erfahren, ist Ralf van Veen berechtigt, den Preis oder Tarif entsprechend zu erhöhen.


3.2 – Wenn auf Wunsch des Auftraggebers oder in Absprache mit ihm Arbeiten ausgeführt werden, die nicht im ursprünglichen Auftrag oder in der Auftragsbestätigung enthalten sind, stellt Ralf van Veen die dadurch entstehenden Kosten zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen oder Tarifen in Rechnung.


4. LIEFERUNG

4.1 – Die von Ralf van Veen angegebenen Lieferzeiten können niemals als strenge Fristen angesehen werden. Im Falle des Lieferverzuges ist Ralf van Veen innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder elektronisch in Verzug zu setzen, wobei Ralf van Veen noch eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt werden muss.


4.2 – Ralf van Veen ist berechtigt, neue Lieferungen aufzuschieben, bis der Abnehmer alle seine ausstehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ralf van Veen erfüllt hat und der Abnehmer über die ausstehenden Zahlungsverpflichtungen informiert worden ist.


4.3 – Ralf van Veen wird die Ware innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang liefern.

5. VERTRAULICHKEIT
Alle Informationen, die Ralf van Veen dem Auftraggeber in irgendeiner Form zur Verfügung stellt, sind ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Diese Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den die Lieferung erfolgt ist. Diese Informationen werden vom Kunden streng vertraulich behandelt.

6. ZAHLUNG
6.1 – Der auf den Kontoauszügen von Ralf van Veen angegebene Wertstellungstag ist maßgebend und gilt als Tag der Zahlung.


6.2 – Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen von Ralf van Veen gegen ihn mit dem zu verrechnen, was er glaubt, von Ralf van Veen fordern zu können.

7. GEISTIGES EIGENTUM
7.1 – Alle geistigen Eigentumsrechte an den gelieferten Waren liegen bei Ralf van Veen. Der Abnehmer ist daher nicht berechtigt, die durch diese Rechte geschützten Werke von Ralf van Veen ohne Genehmigung von Ralf van Veen anders als im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung zu verwenden. Für diese normale Nutzung gewährt Ralf van Veen dem Auftraggeber eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz, vorbehaltlich der im Vertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen. Diese Lizenz wird nicht (mit-)gewährt an Unternehmen oder Institutionen, die mit dem Kunden verbunden sind, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.


7.2 – Wenn der Abnehmer die geistigen Eigentumsrechte von Ralf van Veen und/oder Dritten verletzt, haftet der Abnehmer für alle daraus entstehenden Schäden.


7.3 – Der Auftraggeber stellt Ralf van Veen von jeglicher Haftung aufgrund einer (angeblichen) Verletzung dieser Rechte frei. In geeigneten Fällen ist Ralf van Veen berechtigt, die Lieferung an den Auftraggeber auszusetzen, bis Klarheit über den behaupteten Verstoß besteht.

8. ENTFERNUNG
8.1 – Der Kunde ist verpflichtet, bei der Lieferung mitzuwirken und die gelieferten Waren abzunehmen. Nimmt der Abnehmer die gelieferte Ware nicht ab, behält sich Ralf van Veen das Recht vor, die damit verbundenen Kosten an den Abnehmer weiterzugeben.


8.2 – Soweit von Ralf van Veen gelieferte Leistungen/Waren auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Hardware installiert werden müssen, muss diese Hardware stets allen von Ralf van Veen an sie gestellten technischen Anforderungen sowie den im normalen Geschäftsbetrieb an sie gestellten Anforderungen genügen.


8.3 – Ralf van Veen haftet nicht für Schäden, die dem Abnehmer oder Dritten in den in diesem Artikel genannten Fällen entstehen.

9. HALTEN
9.1 – Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von Ralf van Veen gelieferten Sachen vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse von Ralf van Veen enthalten, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat sein Personal entsprechend zu instruieren und dafür zu sorgen, dass nur diejenigen seiner Mitarbeiter die gelieferte Ware in Empfang nehmen, bei denen dies aufgrund ihrer Tätigkeit für den Kunden erforderlich ist.


9.2 – Ralf van Veen ist verpflichtet, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten gegenüber Dritten geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Ralf van Veen wird sein Personal entsprechend unterweisen und dafür Sorge tragen, dass nur diejenigen seiner Mitarbeiter Einblick in die Aktivitäten und Daten des Auftraggebers erhalten, die dies aufgrund ihrer Tätigkeit für Ralf van Veen benötigen.


9.3 – Ralf van Veen und der Auftraggeber garantieren, dass alle Informationen, die sie voneinander erhalten haben und von denen sie wissen oder wissen sollten, dass sie vertraulich sind, geheim bleiben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung verbietet die Weitergabe dieser Informationen. Die Partei, die vertrauliche Daten erhält, wird diese nur für den Zweck verwenden, für den sie bereitgestellt wurden. Die Daten gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von den Parteien als solche bezeichnet werden.

10. VERBOT DER ÜBERTRAGUNG
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom Kunden nicht auf Dritte übertragen werden.

11. NICHTÜBERNAHME VON PERSONAL
Der Auftraggeber darf während der Laufzeit des Vertrages und für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Vertrages kein Personal beschäftigen, das bei Ralf van Veen angestellt ist oder sonst für Ralf van Veen tätig wird, es sei denn, dass mit Ralf van Veen etwas anderes vereinbart ist. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird der Kunde mit einer sofortigen und nicht ausgleichbaren Geldstrafe in Höhe von 25.000 EUR pro Ereignis belegt.

12. ÜBERBLICK
Weder Ralf van Veen noch der Auftraggeber sind verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert sind. Als höhere Gewalt gelten auch Störungen der Telekommunikationsverbindungen (einschließlich des Internets), Stromausfälle, Störungen in den Einrichtungen von Ralf van Veen, die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen von Lieferanten, die Ralf van Veen vom Abnehmer vorgeschrieben wurden, sowie Mängel an Sachen, Materialien, Software von Dritten, deren Verwendung Ralf van Veen vom Abnehmer vorgeschrieben wurde.

13. HAFTUNG
13.1 – Ralf van Veen haftet nicht für Schäden des Abnehmers, gleich welcher Art, die im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Ralf van Veen verursacht wurden. Nicht unter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit fallen in jedem Fall Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten durch die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in der Lieferung enthaltenen Angaben entstehen.


13.2 – Der Kunde ist mit den Beschränkungen und Risiken der Nutzung des Internets oder eines anderen Mediums, über das die gelieferten Waren jetzt und in Zukunft zur Verfügung gestellt werden, vertraut. Er ist auch mit den Risiken der digitalen Speicherung und Übertragung von Informationen, einschließlich Datenverlust, vertraut. Der Auftraggeber akzeptiert, dass Ralf van Veen nicht für Schäden haftet, die sich aus den oben beschriebenen Risiken ergeben.


13.3 – Schäden, die nach Auffassung des Auftraggebers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Ralf van Veen zurückzuführen sind, müssen Ralf van Veen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach ihrem Auftreten, schriftlich gemeldet werden. Schäden, die Ralf van Veen nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden, sind nur dann ersatzfähig, wenn der Auftraggeber glaubhaft gemacht hat, dass er den Schaden nicht früher hätte melden können.


13.4 – Wenn und soweit Ralf van Veen für ein zurechenbares Versäumnis bei der Erfüllung des Vertrages haftet, beschränkt sich diese Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Preises (ohne Mehrwertsteuer) für die Dauer eines Kalenderjahres. Der Gesamtbetrag der Entschädigung für unmittelbare Schäden darf jedoch in keinem Fall 5.000 EUR übersteigen.

13.5 – Jegliche Haftung von Ralf van Veen für Handelsverluste oder andere indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Verlust von Daten, vom Auftraggeber selbst investierter Zeit oder Kosten von Dritten, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ralf van Veen eingeschaltet wurden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

14. ÄNDERUNG
14.1 – Ralf van Veen ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge. Änderungen treten einen Monat nach Veröffentlichung durch schriftliche Mitteilung in Kraft.
14.2 – Nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Änderungen – stillschweigend – akzeptiert hat.

15. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
15.1 – Auf den Vertrag findet das niederländische Recht Anwendung.

15.2 – Das Landgericht Breda ist unter Ausschluss anderer Gerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Vertrag zuständig.